SERVICE: // 1. Aufmaß
Zunächst wird der Grundriss vermessen und passende Lösungen entwickelt.
Im ersten unverbindlichen Schritt vereinbaren Sie mit unserem Außendienst einen Beratungstermin mit Aufmaß. Wir besuchen Sie und vermessen die einzurichtenden Räumlichkeiten vor Ort.
SERVICE: // 2. Planung
Aus der zweidimensionalen Planung wird ein dreidimensioneller Entwurf
Aufgrund des Aufmaßes erstellen wir einen zweidimensionalen Plan Ihres zukünftigen Büros. Als Ergebnis aus den Beratungsgesprächen werden hier paßgenau die gewünschten Produkte eingezeichnet.
Anhand dieser Entwürfe können Sie die Wirkung der gewählten Produkte in Ihren Räumen vorwegnehmen.
SERVICE: // 3. Montage
Am Ende installieren wir Ihre Bürolösung millimetergenau in Ihren Räumen.
Ist der Auftrag erteilt, wickeln wir den Bestellvorgang unmittelbar ab. Unser technisches Team liefert und montiert Ihre Bürolösung in kürzester Zeit.

So verstehen wir professionelle Büroeinrichtung. Das ist ein Serviceversprechen, auf die wir sehr stolz sind und an welchem wir uns gerne messen lassen.

SERVICE: // Leasing
Finanzieren Sie Ihre neue Büroeinrichtung bequem über unser Leasingangebot.
WUSSTEN SIE, DASS MAN BÜROMÖBEL AUCH LEASEN KANN ?

Hier einige Vorteile des Leasings:
  • Schonung Ihrer Liquidität, da kein Kapital gebunden wird
  • Erweiterung Ihrer finanziellen Handlungs-
    spielräume; verwenden Sie Ihr Geld für zusätzliche Ziele
  • keine Zinsrisiken durch fest vereinbarte Raten und Laufzeiten
  • Leasingraten sind als Betriebsausgaben steuerlich voll absetzbar
  • Ihre Büromöbel müssen nicht mehr abgeschrieben werden
  • am Ende der Laufzeit übernehmen Sie die Büromöbel
  • STATT EINER GROSSEN EINMALZAHLUNG LEISTEN SIE BEQUEME NIEDRIGE MONATSRATEN
SERVICE: // Bezuschussung
Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung des Zuschusses.
Erstattung durch die Deutsche Rentenversicherung
Leitfaden für die Bezuschussung von Hilfsmitteln

Sollten Sie für die Ausübung Ihrer Arbeit auf ein Hilfsmittel (z.B. Spezialstuhl) angewiesen sein, wird die Anschaffung in vielen Fällen von der Deutschen Rentenversicherung bezuschusst.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  1. Ein Facharzt attestiert, dass die Tätigkeit nur unter Verwendung eines entsprechenden Hilfsmittels weiter ausgeübt werden kann. Dieses Hilfsmittel sollte im Attest direkt benannt werden – z.B. Arthrodesenstuhl.
  2. Ausschlaggebend für die Bewilligung eines Hilfsmittels ist die Zeit, in der Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden (mind. 15 Jahre).
  3. Der entsprechende Antrag wird mit dem Attest ausgefüllt bei der Rentenversicherung eingereicht. Eine schnellere Bearbeitung des Antrags kann durch das Einreichen eines Kostenvoranschlags bei der Beantragung erreicht werden.
Das bewilligte Hilfsmittel – wie zum Beispiel ein Spezialstuhl – geht in das Eigentum des Mitarbeiters über.

Info:
Unter bestimmten Rahmenbedingungen werden auch von den Berufsgenossenschaften die Kosten dieser Hilfsmittel bezuschusst oder übernommen.

Antragspaket Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Dieses Paket enthält notwendige Formulare für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (früher Berufsfördernde Leistungen). Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden Versicherten gewährt, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Auf diesem Wege soll die Eingliederung im Berufsleben erhalten oder wieder erreicht werden.

Unter folgendem Link finden Sie immer die aktuellsten Formulare:

Deutsche Rentenversicherung

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